Klarer Beschluss für Leistungssportreform
Die Mitgliederversammlung des DOSB hat am Samstag das Konzept zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung mit überwältigender Mehrheit beschlossen. 439 Stimmberechtigte stimmten dafür, bei einer Gegenstimme und fünf Enthaltungen.
Das vom DOSB und dem Bundesministerium des Innern unter Mitwirkung der Sportministerkonferenz der Länder vorgelegte Konzept definiert die Eckpunkte der Reform. Gleichzeitig wird festgestellt, dass es einer Fortschreibung der Inhalte sowie einer Weiterentwicklung und Spezifizierung der Maßnahmen bedarf. In der Beschlussvorlage des DOSB-Präsidiums heißt es weiter: Unter der Prämisse eines an humanen Werten orientierten Leistungssports ist es das gemeinsame Ziel der Leistungssportreform, im internationalen Wettbewerb erfolgreicher zu werden. Die Athletinnen und Athleten sollen im Fokus des künftigen Fördersystems stehen und über ihr gesamtes Sportlerleben von der Talentsichtung bis zur nachsportlichen Berufskarriere effizienter gefördert werden.
Dazu dienen unter anderem
- eine nicht nur erfolgs-, sondern vorrangig potenzialorientierte Festlegung der Fördermaßnahmen,
- eine Optimierung der Situation von Trainerinnen und Trainern, insbesondere durch verlässliche Arbeitsverträge und angemessene Vergütung,
- eine Stärkung des hauptberuflichen Leistungssportpersonals, insbesondere der Sportdirektoren in den Spitzenverbänden sowie der Aufbau einer hauptberuflichen Leitung aller Bundesstützpunkte,
- eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Sportarten und Disziplinen sowie ihrer Entwicklungschancen, insbesondere auch der Mannschaftssportarten, um sie zielgerecht fördern zu können,
- eine Einbindung der Athletenvertreterinnen und vertreter u.a. in die Strukturgespräche
- eine sachgerechte Konzentration der Stützpunktstruktur,
- eine stärkere, den Anforderungen der Sportpraxis entsprechende wissenschaftliche Unterstützung des Leistungssports,
- die Stärkung der Rolle des DOSB bei der Steuerung des Leistungssports.
Die nicht-olympischen Sportarten und Disziplinen sind Bestandteil des gesamten deutschen Leistungssportsystems. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Konzeptes wird eine auf ihre Belange angepasste Ergänzung gemeinsam erarbeitet.
Die Mitgliederversammlung erwartet vom Bund und von den Ländern zur Ausgestaltung der Reform einen signifikanten finanziellen Aufwuchs der Leistungs- und Spitzensportförderung. Nur unter dieser Voraussetzung können die vorgesehenen Maßnahmen greifen und die erwünschte Wirkung entfalten.
Mit der Umsetzung der Reformmaßnahmen wird unverzüglich begonnen. Sie sollen ab 2019 in vollem Umfang wirksam werden. Die Jahre 2017 und 2018 sind Übergangsjahre, in denen die Verbände Planungssicherheit mindestens auf dem bisherigen Förderniveau benötigen.
Prozess vor zwei Jahren angestoßen
Der Prozess zur Reform des Leistungssports und der Spitzensportförderung wurde vor zwei Jahren von DOSB-Präsident Alfons Hörmann und Minister Thomas de Maizière gemeinsam angestoßen; nach einem Jahr kamen auch die Länder hinzu, die durch Ministerin Christina Kampmann als Vorsitzende der Sportministerkonferenz vertreten wurden. Seither hat ein umfassender Beratungsprozess stattgefunden, an dem Funktionsträger und Experten, darunter zahlreiche Vertreter der DOSB-Mitgliedsorganisationen ebenso wie aktive und ehemalige Athletinnen und Athleten teilgenommen haben. Zwischenergebnisse wurden bei den Konferenzen der Mitgliedergruppen und anderen Gelegenheiten immer wieder zur Diskussion gestellt, so auch bei dem Verbändetreffen am 18. Oktober 2016 in Frankfurt/Main. Zu den einzelnen Teilen der Reform gab es vielfältige Anregungen und Änderungsvorschläge, die aufgegriffen und, wo möglich, eingearbeitet wurden.
Das vorliegende Konzept ist das Ergebnis dieses umfangreichen zweijährigen Diskussionsprozesses, in dem es naturgemäß auch Meinungsverschiedenheiten und unterschiedliche Akzente gab. Es handelt sich um einen Kompromiss, der vom DOSB, dem BMI und der Sportministerkonferenz der Länder gemeinsam getragen und vorgelegt wird. Die eigentliche Arbeit beginnt erst nach der Mitgliederversammlung. Denn die Reform bedarf zu ihrer Umsetzung auch weiterhin der aktiven und konstruktiven Mitwirkung der Mitgliedsorganisationen.